Verkauf und Lieferung aus allen gegenwärtigen und künftigen Verträgen erfolgen nur zu unseren nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
AGB der Ihle Firmengruppe
Gerhard Ihle Hartmetalle · Werkzeuge e.K. Ihle GmbH & Co. KG Schleif- und Erodiertechnik G.u.K. Ihle Werkzeugmaschinen
1. Allgemeines
2. Angebot
Unsere Angebotspreise und genannten Liefermöglichkeiten sind freibleibend.
3. Bestellung
Eine Bestellung ist erst dann aufgenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt wird. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Lehren u.ä. verantwortlich. Wir haften nicht für solche Unrichtigkeiten, es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Werkzeugen, die nach Vorgaben des Bestellers erst noch hergestellt werden müssen (Sonderwerkzeuge), sind wir berechtigt, bis zu folgender Größenordnung mehr oder weniger zu liefern.
Bei einer Bestellmenge:
- von bis zu 4 Stück= 1 Stück
- von 5 bis 12 Stück = 2 Stück
- von 13 bis 30 Stück = 3 Stück
im übrigen bis zu 10% der Bestellmenge
4. Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten (Fracht, Verpackung, Versicherung). Bei Post- und Expreßsendungen werden die verauslagten Gebühren berechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Liegt zwischen Vertragsschluß und vertragsgemäßem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so sind wir berechtigt, wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder zusätzlicher Belastungen durch Steuern oder Abgaben den Preis angemessen zu erhöhen. Übersteigt die Preiserhöhung 10%, so ist der Besteller berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern dem Vertrag ein Listenpreis zugrunde liegt, sind wir auch berechtigt, den neuen Listenpreis zu berechnen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist innerhalb 30 Tagen rein netto zu zahlen. Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind unzulässig. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5. Lieferzeiten
Unsere Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird im Falle des Verzugs die Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller vom Vertrag insoweit zurücktreten, als dieser noch nicht erfüllt ist. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstbelieferung, bei höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen oder Brandschäden im eigenen Betrieb oder dem eines Zulieferers, die von uns nicht zu vertreten sind und die eine Vertragserfüllung erschweren, sind wir berechtigt, Lieferzeiten hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Besteller deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende die Ware abgesandt oder ihre Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
6. Gefahrenübergang
Mit Absendung der Ware geht die Gefahr in allen Fällen auf den Besteller über.
7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller den Liefergegenstand verändert oder bearbeitet hat. Unsere Haftung richtet sich nur nach den vorstehenden Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, wozu er im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jederzeit widerruflich berechtigt ist, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus den Verkäufen zustehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Übersteigt der Wert dieser Abtretungen unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers Rechte nach unserer Wahl bis zur Unterschreitung der genannten Grenze zurückübertragen. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zur Zeit der Verarbeitung oder der Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wir sind berechtigt, die von uns gelieferte Ware herauszuverlangen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Verträgen zwischen uns und dem Besteller ist Königsbach-Stein. Gerichtsstand ist Pforzheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.